Die BüroAgentur Ruthemann bietet Ihnen buchhalterische Tätigkeiten gem. §6 Nr. 3+4 des StBerG. an.
Diese Arbeiten sind insbesondere mechanische Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
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- Schreib- und Rechenarbeiten
- Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder eine andere befugte Person kontiert wurden
- Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers
- Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen
- Belegsicherung incl. Digitalisierung
- Belegsortierung
- Belegabheften und -einlagerung
Unsere Erfahrung:
EXCEL – SAGE – LEXWARE – SAP – Buhl (WISO) – DATEV